Kafka hatte im Roman Das Schloss noch den Vorsteher darlegen lassen, dass alle Behörden zugleich Kontrollbehörden seien:
Es ist ein Arbeitsgrundsatz der Behörde, [—] dass mit Fehlermöglichkeiten überhaupt nicht gerechnet wird. Dieser Grundsatz ist berechtigt durch die vorzügliche Organisation des Ganzen und er ist notwendig, wenn äusserste Schnelligkeit der Erledigung erreicht werden soll. […] Ob es Kontrollbehörden gibt? Es gibt nur Kontrollbehörden. Freilich, sie sind nicht dazu bestimmt, Fehler im groben Wortsinn herauszufinden, denn Fehler kommen ja nicht vor und selbst wenn einmal ein Fehler vorkommt, wie in Ihrem Fall, wer darf denn endgültig sagen, dass es ein Fehler ist.
Kafka, Schloss-Heft 1, S. 36v [FKA]